"Verwaltung 4.0 meint im Kern die technische Integration von cyberphysischen Systemen in die öffentliche Verwaltung sowie die Anwendung des Internets der Dinge und der Dienste im Rahmen der Prozesse des Regierens und Verwaltens – einschließlich der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Wertschöpfung, die Geschäftsmodelle sowie die nachgelagerten Dienstleistungen und die Arbeitsorganisation."
"Intelligente Objekte wie etwa smarte Brillen, smarte Fernseher, interaktive Leinwände und vernetzte Kleidungsstücke können in Ministerien, Behörden, Entscheidungsprozessen und Verfahrensabläufen sehr unterschiedliche Verwendung finden. Das gewaltigste Veränderungspotential liegt jedoch nicht im intelligenten Papier, sondern in dessen Überführung in ein intelligentes elektronisches Format. Die flächendeckende Einführung interoperabler elektronischer Akten- und Vorgangsbearbeitungssysteme verlagert Dokumente, Akten, Vorgänge und darauf aufsetzende Dienste in das Internet der Dinge und das Internet der Dienste. Zentrale Aufgaben der Informationsverarbeitung und Entscheidungsfindung lassen sich hochautomatisiert gestalten, ohne (dabei) menschliche Entscheidungsträger aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Dies ermöglicht eine stärkere Massenbearbeitung von Einzelanträgen, Rechnungen und Genehmigungsprozessen. Intelligente Vorgänge unterstützen aktiv die Vorgangsbearbeitungsprozesse. Vorgänge steuern sich selbst durch Zuständigkeiten und dynamische Wertschöpfungsnetzwerke. Autonome, sich selbst organisierende Vorgangsbearbeitungssysteme mit Genehmigungsfiktion ersetzen die bewährte papierbasierte wie botenlastige Aktenhaltung. Portalbasierte einheitliche Ansprechpartner kümmern sich um das gesamte Anliegen der Bürger und Unternehmen, ohne diese mit administrativen Kenntnissen zu überfordern. Proaktive Verwaltungsleistungen und intelligente Bescheide ergänzen das Leistungsportfolio. All diese neuartigen kooperativen Ansätze stärken die dynamische Selbstorganisation und können zur Auflösung von klassischen Zuständigkeits- und Fachbereichsgrenzen führen."
Quellen: von Lucke, Jörn und Schumacher, Florian: Whitepaper Verwaltung 4.0, internes Diskussionspapier E6, The Open Government Institute, Zeppelin Universität, Friedrichshafen 2014, S. 10 und von Lucke, Jörn und Schumacher, Florian: Erste Skizze zur Verwaltung 4.0: Neuartige Formen der Kooperation in der öffentlichen Verwaltung durch intelligente Objekte und cyberphysikalische Systeme, in: Erich Schweighofer, Franz Kummer und Walter Hötzendorfer (Hrsg.): Kooperation, Tagungsband des 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposions, Band 309, Österreichische Computergesellschaft, Wien 2015, S. 220 f. in Anlehnung an die zentrale Definition von Industrie 4.0 (Promotorengruppe Kommunikation der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft und acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.: Deutschlands Zukunft als Produktionsstandort sichern – Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0, Frankfurt 2013, S. 18).
Anmerkung: Der Begriff „Verwaltung 4.0“, der mittlerweile von vielen Seiten benutzt wird, sowie die dazugehörige Wortbildmarke sind die Schöpfung von IVM² (http://www.ivmhoch2.de, Institut für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung GmbH, Sporkhorststraße 3, 65199 Wiesbaden). Sie stammen aus dem Jahre 2013 (siehe Wilfried Kruse und Frank Hogrebe: “Industrie 4.0” braucht “Verwaltung 4.0”, in: Behörden Spiegel, Ausgabe 04/2013, weitere Ausführungen unter: http://www.ivmhoch2.de/Verwaltung40.html).
Die 2015 publizierte Häfler Definition und das dazugehörige Häfler Leitbild sind Arbeitsergebnisse der Jahre 2014/15 und reflektieren das Verständnis des Begriffs in Forschung und Lehre am The Open Government Institut der Zeppelin Universität in Friedrichshafen. Das Häfler Verständnis orientiert sich primär am vom Arbeitskreis Industrie 4.0 eingeführten Begriff „Industrie 4.0“ und überträgt dies auf den öffentlichen Sektor und die öffentliche Verwaltung.