Zu einem Bachelorstudiengang der Zeppelin Universität kann auf Antrag zugelassen werden, wer kumulativ die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Universität erfüllt (§ 70 Absatz 2 Nr. 4; §§ 58, 59, 60 LHG), d.h.:
Darüber hinaus benötigen wir einen Nachweis über ein sechswöchiges Vorpraktikum, das Sie idealerweise bis zum Studienantritt absolviert haben.

Bewerberinnen und Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und sich für einen Bachelorstudiengang bewerben, der unter anderem auf Deutsch durchgeführt wird, müssen einen Nachweis über Deutschkenntnisse (Niveau C1) erbringen.
Das Diplôme du Baccalauréat International (IB) wird von uns als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, sofern es nach dem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben wurde und sofern die nachgewiesenen Leistungen den Richtlinien der Kultusministerkonferenz entsprechen.
Darüber hinaus muss ein entsprechendes Zeugnis eingereicht werden, das von der IBO in Genf/Schweiz ausgestellt wird und die Prüfungsfächer und – noten auflistet.
Zu den zentralen Bedingungen für eine Anerkennung zählen:
Das sechste verbindliche Fach kann außer den genannten Fächern eines der nachfolgenden Fächer sein: Visual Arts, Music, Theatre Arts; eine weitere moderne Fremdsprache; Latin, Classical Greek; General Chemistry, Applied Chemistry, Environmental Systems and Societies, Computer Science, Design Technology; Philosophy, Psychology, Social Anthropology, Business and Management.
*Hinweis:
Sollten Sie das IB Programm ab September 2019 gestartet haben, gelten für „Mathematik“ folgende Bestimmungen:
| Mathematics: Analysis and Approaches oder Mathematics: Applications and Interpretation ist im "Higher Level" nachgewiesen
| Mathematics: Analysis and Approaches oder Mathematics: Applications and Interpretation ist im "Standard Level" nachgewiesen und eine Naturwissenschaft (Biology oder Chemistry oder Physics) liegt im "Higher Level" vor
Bewerber mit einer chinesischen, mongolischen oder vietnamesischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich zum Nachweis der Hochschulzugangsqualifikation für die Bundesrepublik Deutschland das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft vorlegen.

| Tel: | +49 7541 6009-2000 |
| Raum: | FAB 3 | 0.31 |