Der Senat bestellt auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin einen integren Wissenschaftler oder eine integre Wissenschaftlerin mit Leitungserfahrung als beauftragte und unabhängige Ansprechperson für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft (im Folgenden: Ombudsperson) sowie eine Stellvertretung. Ihre vornehmliche Aufgabe ist die Klärung und Lösung von Konflikten in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein konkret vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen und trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Außerdem greift sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf, von denen sie in sonstiger Weise Kenntnis erhält.
Weitere Informationen zur Ombudsperson finden sich in der unten angefügten Datei "Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis".
Tel: | +49 7541 6009-1341 |
Raum: | FAB 3 | 1.45 |