Kriterien für ein Masterstudium
Zu einem Masterstudiengang der Zeppelin Universität kann auf Antrag zugelassen werden, wer kumulativ die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Universität erfüllt (§ 70 Absatz 2 Nr. 4; §§ 58, 59, 60 LHG), d.h.:
Hinweise
| Für das Masterprogramm in Politics, Administration & International Relations | PAIR können sich auch Studierende mit einem fachfremden Erststudium bewerben.
| Zulassungsvoraussetzung für den Master in Corporate Management & Economics | CME ist der Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang, da dieser als konsekutiv wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang konzipiert wurde. Fachfremden Studieninteressenten bietet der Master in General Management | GEMA ein wirtschaftswissenschaftliches Programm mit Veranstaltungen in wirtschaftlichen Grundlagen und Methoden. Bei Unsicherheiten bieten wir Ihnen gerne die Prüfung Ihres Bachelortranscripts an, um eine verlässliche Aussage treffen zu können.
| Bei den Masterstudiengängen in International
Relations & Global Politics | IRGP und Corporate Management & Economics
| CME handelt es sich um rein englischsprachige Studienprogramme. Sehr gute
Englischkenntnisse sind vorausgesetzt (kein Nachweis nötig). Deutsche
Sprach-Kenntnisse sind erwünscht, jedoch keine zwingende
Zulassungsvoraussetzung.
Zulassungskriterien einjähriger Master
Bewerber, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, müssen einen Nachweis über Deutschkenntnisse (Niveau C1) erbringen. Der Bewerber hat auf Verlangen der Universität innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist die entsprechenden Nachweise vorzulegen sowie eine Erklärung darüber abzugeben, dass er in keinem Studiengang an einer deutschen Hochschule, der mit dem an der Zeppelin Universität fachlich verwandt ist, eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch aus anderen Gründen verloren hat oder sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet.
Bewerber mit einer chinesischen, mongolischen oder vietnamesischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich zum Nachweis der Hochschulzugangsqualifikation für die Bundesrepublik Deutschland das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft vorlegen.
Tel: | +49 7541 6009-2000 |
Raum: | FAB 3 | 0.31 |