Zulassungskriterien Master-Studium

Zu einem Masterstudiengang der Zeppelin Universität kann auf Antrag zugelassen werden, wer kumulativ die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Universität erfüllt (§ 70 Absatz 2 Nr. 4; §§ 58, 59, 60 LHG), d.h.:

  • die Hochschulzugangsberechtigung oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat,
  • einen ersten Studienabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat,
  • sehr gute Deutschkenntnisse für den Masterstudiengang PM
  • sehr gute Englischkenntnisse für die Masterstudiengänge CME und IRGP
  • erfolgreich am Auswahlverfahren der Zeppelin Universität teilgenommen hat.
Master Studentinnen  | Foto: ZU, Ilja Mess
Master Studentinnen | Foto: ZU, Ilja Mess

Zulassungskriterien zweijährige Masterprogramme

  • Für die zweijährigen Masterporgramme International Relations & Global Politics | IRGP und Public Management | PM können sich auch Studierende mit einem fachfremden Erststudium bewerben.

    | Zulassungsvoraussetzung für den Master in Corporate Management & Economics | CME ist der Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang, da dieser als konsekutiv wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang konzipiert wurde.

Zulassungskriterien einjährige Masterprogramme

  • Bewerber mit einem fachfremden Erststudium können für die einjährigen Masterprogramme leider nicht zugelassen werden.
  • Für die einjährigen Masterstudiengänge benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich des angestrebten Masters mit mindestens 240 ECTS-Punkten.

Benötigte Sprachkenntnisse

  •  Bei den Masterstudiengängen in International Relations & Global Politics | IRGP und Corporate Management & Economics | CME handelt es sich um rein englischsprachige Studienprogramme. Sehr gute Englischkenntnisse sind Voraussetzung und werden im Rahmen unserer Auswahltage Pioneers Wanted! überprüft, weshalb zur Bewerbung kein Englisch-Nachweis nötig ist. Deutsche Sprach-Kenntnisse sind erwünscht, jedoch keine zwingende Zulassungsvoraussetzung.

Nachweise zum Prüfungsanspruch

Der Bewerber hat auf Verlangen der Universität innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist die entsprechenden Nachweise vorzulegen sowie eine Erklärung darüber abzugeben, dass er in keinem Studiengang an einer deutschen Hochschule, der mit dem an der Zeppelin Universität fachlich verwandt ist, eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch aus anderen Gründen verloren hat oder sich in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet.

Chinesische, mongolische oder vietnamesische Hochschulzugangsberechtigung

Bewerber mit einer chinesischen, indischen, mongolischen oder vietnamesischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich zum Nachweis der Hochschulzugangsqualifikation für die Bundesrepublik Deutschland das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft vorlegen.

Weitere Informationen

Kontakt Bewerberberatung & Auswahlverfahren

Usadel Marie-Sophie, Hurlebaus Silvia, Wallace Birgit
Usadel Marie-Sophie, Hurlebaus Silvia, Wallace Birgit
Team Admissions
Tel:+49 7541 6009-2000
Raum:FAB 3 | 0.31
Zeit, um zu entscheiden

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