Richtlinien Vorpraktikum

Warum wir von Ihnen ein Vorpraktikum erwarten

Die Verringerung der Schulzeit am Gymnasium auf acht Jahre sowie die Abschaffung von Wehrpflicht und Zivildienst lässt zukünftige Abiturienten immer früher und auch immer jünger in den Bildungsmarkt eintreten. Es bleibt dadurch immer weniger Zeit für eine Reflexion der eigenen Studien- und Berufsziele. Die Zeppelin Universität „entschleunigt“ bewusst durch das Angebot eines 4-jährigen Studienprogrammes, das den Studierenden die Zeit zum Studieren und Reflektieren gewährt.

Ein Vorpraktikum, bevorzugt im Bereich Soziale oder Ökologische Arbeit, soll primär dazu beitragen, den notwendigen Bruch mit der Schulzeit zu leisten und dabei erste gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen. Die Sensibilisierung für die Belange hilfsbedürftiger Menschen soll zukünftige Gründer und Entscheider auf einflussreichen Positionen frühzeitig prägen. Soziales Unternehmertum, wie es die Zeppelin Universität fördert, kann nur erfolgreich praktiziert werden, wenn die beteiligten Akteure Verständnis für die gesellschaftspolitische Wirklichkeit aufbringen und die Bedeutung unter anderem von Non-Profit-Unternehmen in Gesellschaft und Wirtschaft erkennen.

Das Ziel des Vorpraktikums soll also ein Überblick über das Tätigkeitsfeld entsprechender Einrichtungen sein, ein exemplarisches Kennenlernen einer Organisation. Dazu gehört ein Verständnis für Geschäftsmodelle, Abläufe, Kultur und Führungsverhalten sowie für die Einstellungen der Beschäftigten.

Die Länge des Praktikums beträgt sechs Wochen à 240 Stunden (dies entspricht acht Arbeitsstunden pro Tag). Das Praktikum kann auch in Teilzeit ausgeübt werden und verlängert sich entsprechend. Sie können auch mehrere Praktika verrechnen (z.B. zwei Drei-Wochen-Praktika), allerdings müssen alle bei derselben Institution geleistet werden.


Bitte beachten: Studienstarter im Bachelorprogramm Corporate Management & Ecnomics müssen dieses Praktikum im Nonprofit- oder sozialen Bereich absolvieren.

Hinweis: Ihr Vorpraktikum haben Sie idealerweise vor dem Studienantritt absolviert. Ihre Bewerbung erfährt jedoch keine Nachteile, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbungseinreichung noch keinen Praktikumsnachweis hochladen können. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Vorpraktikum vor Studienantritt zu absolvieren, haben Sie die Möglichkeit, dies bis zum Ende des zweiten Semesters (inklusive der angrenzenden Semesterferien) durchzuführen.

Vorpraktikum Wirtschaftswissenschaften

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Art und Dauer des Praktikums

Das Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung und muss eine Dauer von mindestens sechs Wochen haben, die Tätigkeit muss in Vollzeit ausgeführt werden. Falls eine Vollzeittätigkeit nicht möglich ist, verlängert sich die Dauer des Praktikums entsprechend der Differenz der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit.


Das Praktikum kann auch in Teilzeit ausgeübt werden und verlängert sich entsprechend. Sie können auch mehrere Praktika verrechnen (z.B. zwei Drei-Wochen-Praktika), allerdings müssen alle bei derselben Institution geleistet werden.


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Vorpraktikum vor Studienantritt umzusetzen, haben Sie die Möglichkeit dies bis Ende des 2. Semesters zu absolvieren.


Es werden für das Vorpraktikum keine ECTS-Punkte im Rahmen des Studiums vergeben. Prinzipiell wird im Einzelfall über die Anerkennung nachgewiesener Vorpraktika entschieden.

Nicht anerkannt werden:

  • Tätigkeiten im Rahmen des Schulbesuchs (Schülermitverwaltung, Partyorganisation, Ausflugsorganisationen etc.)
  • Eine Kombination mehrerer Kurzpraktika
  • Praktika in elterlichen Unternehmen
  • Ferienjobs, die keine Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung implizieren


Kriterien für die Anerkennung sind das soziale Engagement der Tätigkeit und eine organisationale Vorerfahrung im weiteren Sinne. Der Zivil- und Wehrdienst wird als Vorpraktikum anerkannt, sofern er nach der eigentlichen Abschaffung auf freiwilliger Basis übernommen und durchgeführt wurde.


Anerkennbare Tätigkeitsfelder:

Nachfolgend werden einige Bereiche aufgeführt, die exemplarisch für das Absolvieren
eines Vorpraktikums stehen:

  • Jugendarbeit: Kinder- und Jugendheime, Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen, Kulturarbeit, Streetwork und Stadtteilarbeit, Erlebnispädagogik, Betreutes Wohnen, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuungsbehörden
  • Gesundheitswesen: Sozialpsychiatrischer Dienst, HIV/AIDS-Beratung, Psychosoziale Beratung, Suchtberatung, Betreutes Wohnen, Suchtkliniken, Psychiatrie, Angehörigenarbeit, Tagesstätten, zielgruppenspezifische Prävention, Hilfe für Betroffene und Angehörige, Begleitung von Selbsthilfegruppen, Lobby- und Netzwerkarbeit, Multiplikatorenschulungen
  • Einrichtungen für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf:Frühförderung, Förderkindergarten, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf, Beratungsstelle für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Schule für behinderte Kinder und Jugendliche, integrative Arbeit, Angehörigenarbeit, Förderschulen, Sonder- und Heilpädagogik
  • Einrichtungen für Wohnungslose und Menschen in prekären Lebenslagen: Wohnungslosenheim, Beratung obdachloser und sozial gefährdeter Personen, Ta-gestreff für Wohnungslose, aufsuchende Sozialarbeit, Lobby- und Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Schuldnerberatung
  • Sozialdienste: Krankenhäuser und Kliniken, Krankenkassen, betriebliche Sozialarbeit, Sozialbetreuung bei Bund und Polizei, Vermittlung von Leistungsansprüchen, Hilfe bei sozialer und beruflicher Rehabilitation
  • Mädchen- und Frauenarbeit: Frauenhäuser und -zentren, geschütztes Wohnen für Mädchen und Frauen, Schwan-gerschafts- und Schwangerenkonfliktberatung, Frauenbildung, offene Freizeitangebote, Beratung, Selbsthilfegruppen, Mutter-Kind-Heime
  • Straffälligenarbeit: Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Strafvollzug, nachgehende Betreuung, Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse, Betreuungs- und Arbeitsweisungen, erlebnispädagogische Arbeit
  • Bildungsarbeit: Betreuung von Umschulungsprogrammen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sonstige Benachteiligtenförderung, außerschulische Jugendbildung, Erwachsenenbildung, Seniorenbildung, Beschäftigungsprojekte, Wiedereingliederungshilfen
  • Soziale Kulturarbeit: Spiel- und Theaterpädagogik, Musik und Bewegung, Kulturmanagement, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, Quartiersmanagement
  • Interkulturelle Arbeit:  Geflüchtete und Asylbewerber, Spätaussiedler, Sozialberatung, Fremdsprachige Gemeinden, Kulturvereine
  • Seniorenarbeit: Offene Seniorenarbeit, Seniorenbildung, Seniorenberatung, Senioren- und Pflegeheime, Versorgungsämter, Einrichtungen für lebenslanges Lernen
  • Naturschutz: Landschafts-, Boden- und Gewässerschutz, ökologische Landwirtschaft, Land-schaftspflege, Artenschutz, Arbeit in Biosphärenreservaten und im Vertragsnaturschutz, Forstwirtschaft
  • Umwelt- und Klimaschutz: Naturpädagogik, Umweltämter, Umweltplanung, Umweltbildung, Energieberatung, Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, Nachhaltigkeitskommunikation, Suffi-zienzpolitik
  • Entwicklungszusammenarbeit: Geflüchtetenbetreuung, humanitäre Hilfe, Projektcontrolling, Bildung und Pädagogik, Schutzgebietemanagement, Projekte im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsziele, Campaigning, Fairer Handel, Kleinstunternehmenförderung
  • Verbandsarbeit (allgemein): Konzeptionelle Arbeit, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit, Lobbyarbeit, Veranstaltungsangebote, Sozialmanagement

Vorpraktikum CCM, PAIR und SPE

Art und Dauer des Praktikums

Das Vorpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung und muss eine Dauer von mindestens sechs Wochen haben, die Tätigkeit muss in Vollzeit ausgeführt werden. Falls eine Vollzeittätigkeit nicht möglich ist, verlängert sich die Dauer des Praktikums entsprechend der Differenz der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit.

Das Praktikum kann auch in Teilzeit ausgeübt werden und verlängert sich entsprechend. Sie können auch mehrere Praktika verrechnen (z.B. zwei Drei-Wochen-Praktika), allerdings müssen alle bei derselben Institution geleistet werden.


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Vorpraktikum vor Studienantritt umzusetzen, haben Sie die Möglichkeit dies bis Ende des 2. Semesters zu absolvieren.


Es werden für das Vorpraktikum keine ECTS-Punkte im Rahmen des Studiums vergeben. Prinzipiell wird im Einzelfall über die Anerkennung nachgewiesener Vorpraktika entschieden.

Nicht anerkannt werden:

  • Tätigkeiten im Rahmen des Schulbesuchs (Schülermitverwaltung, Partyorganisation, Ausflugsorganisationen etc.)
  • Eine Kombination mehrerer Kurzpraktika
  • Praktika in elterlichen Unternehmen
  • Ferienjobs, die keine Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung implizieren

Der Zivil- und Wehrdienst werden als Vorpraktikum anerkannt.

Anerkennbare Tätigkeitsfelder:

Die Art der Tätigkeit im Vorpraktikum ist bis auf die o.a. Einschränkungen frei wählbar. Wünschenswert sind Tätigkeiten in Non-Profit-Arbeitsbereichen wie Soziales, Kunst und Kultur, Politik, Verwaltung, Verbands- und Lobbyarbeit, Freiwilliges Ökologisches, Kulturelles, Politisches oder Soziales Jahr.


Die Studierenden unserer Universität sind in zahlreichen (Gründungs-) Projekten sozialer Art aktiv und dabei immer auf der Suche nach Nachwuchs. Mehr Informationen zu aktuellen Projekten an der ZU mit der Möglichkeit der Teilnahme im Rahmen eines Vorpraktikums finden Sie auf der Homepage der Studentischen Projekte. 

Kontakt

Dierolf, Nadine
Dierolf, Nadine
Admissions & Examinations | Admissions
Tel:+49 7541 6009-1142
Fax:+49 7541 6009-3009
Raum:FAB 3 | 0.31
Wallace, Birgit
Wallace, Birgit
Team Lead Admissions & Examinations
Tel:+49 7541 6009-2002
Fax:+49 7541 6009-3009
Raum:FAB 3 | 0.31
Zeit, um zu entscheiden

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