Schritte zur Promotion und Bewerbung

Nach der Eröffnung der „Zeppelin University Graduate School | ZUGS“ am 20. Januar 2012 sind Zulassungen unter den in der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Hier stellen wir Ihnen die Schritte zu einer Promotion im Rahmen der ZUGS vor:

Schritt 1 | Zulassungsvoraussetzungen

Als erster Schritt auf eine Promotion hin ist es sinnvoll zu prüfen, ob die bisherige akademische Ausbildung und deren Abschlüsse den formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entspricht bzw. entsprechen.

Im Regelfall muss der letzte akademische Abschluss promotionsberechtigend und die – insbesondere auch internationale bzw. sich im Ausland befindliche – Hochschule des letzten akademischen Abschlusses promotionsberechtigt sein.

Auch die Note des Abschlusses bzw. der Abschlüsse muss den Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entsprechen. Mehrere gleichwertige Abschlüsse wiegen nicht den Zulassungsvoraussetzungen nicht entsprechende Abschlussnoten auf.

Die endgültige Prüfung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch den Promotionsausschuss der Zeppelin Universität.

Schritt 2 | Identifikation einer Doktormutter / eines Doktorvaters

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der zweite, inhaltliche und damit entscheidende, Schritt auf eine Promotion hin erfolgen:

Ähnlich wie an vielen staatlichen Hochschulen in Deutschland gehört auch an der Zeppelin Universität eine Betreuungszusage zu den Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion. So muss eine ZU-Professorin oder ein ZU-Professor oder eine ZU-Juniorprofessorin oder ein ZU-Juniorprofessor die Betreuung der Dissertation schriftlich zusagen.

Am besten nehmen Promotionsinteressierte daher mit der oder dem potenziellen wissenschaftlichen Betreuenden ihrer Fachwahl Kontakt auf, erläutern ihr Vorhaben und besprechen auf einer solchen Grundlage gemeinsam, ob eine Betreuung sowohl inhaltlich als auch kapazitätsbezogen möglich ist.

Für dieses Gespräch sollten Sie als Promotionsinteressentin oder -interessent fachlich bzw. interdisziplinär möglichst bereits einschlägig ausgerichtet und thematisch orientiert sein. Idealiter bringen Sie auch schon Vorstellungen für das Forschungsdesign Ihres Dissertationsvorhabens mit.

Schritt 3 | Antrag auf Zulassung zur Promotion – Bewerbung

Im Falle einer Betreuungszusage für Ihr Dissertationsvorhaben kann nach § 5 der Promotionsordnung ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss gestellt werden. Für die Antragsstellung reichen Sie bitte eine Bewerbung über diesen Link ein.


Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen im PDF-Format:

- unterschriebene Betreuungszusage (Formular s. unten)

- Exposé (7-10 Seiten)

- Zeugnisse/Urkunden der Studienabschlüsse (beglaubigte Kopien)

- Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)

- Erklärung (mit Datum und Unterschrift) über vorausgegangene und/oder laufende Promotionsgesuche


Schritt 4 | Eignungsfeststellung

Für Promotionsbewerberinnen und -bewerber gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Promotionsordnung ist ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 8 der Promotionsordnung durchzuführen.

Schritt 5 | Zulassung zur Promotion

Die Teilnahme am teilstrukturierten Promotionsprogramm beginnt nach der Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss. Die Zeppelin Universität legt großen Wert auf eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Promovierenden. Daher müssen Betreuende und Promovierende jeweils innerhalb von zwei Monaten nach der Zulassung eine Betreuungsvereinbarung miteinander schließen.
Die Betreuungsvereinbarung umfasst die individuelle Planung des Dissertationsvorhabens mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses des Promotionsverfahrens. Sie beinhaltet auch die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Zeppelin Universität.

Gebühren

Das Studium zur Promotion ist an der Zeppelin Universität gebührenpflichtig; davon ausgenommen sind akademische Mitarbeitende. Der Studienvertrag sieht jeweils für die Zulassung zur Promotion und die Zulassung zur Promotionsprüfung eine Gebühr in Höhe von € 1.000. Für jedes Semester der Immatrikulation fällt eine Gebühr von € 3.000 an.
Stipendiatinnen und Stipendiaten der vom BMBF geföderten Begabtenförderungswerke sowie Verwaltungsmitarbeitende der ZU erhalten einen Rabatt von 90% auf die Semestergebühren.
Eine erstbetreute Promotion an der ZU ist immer mit einer Immatrikulation verbunden.


Bewerbung

Bewerben Sie sich für ein Promotionsstudium über diesen Link.


Sie benötigen folgende Unterlagen im PDF-Format:

- unterschriebene Betreuungszusage (Formular s. Downloads)

- Exposé (7-10 Seiten)

- Zeugnisse/Urkunden der Studienabschlüsse (beglaubigte Kopien)

- Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)

- Erklärung (mit Datum und Unterschrift) über vorausgegangene und/oder laufende Promotionsgesuche


Sitzungstermine des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss der Zeppelin Universität tagt i.d.R. viermal pro Jahr, zweimal im Spring und zweimal im Fall Semester.



2. Sitzungstermin des Promotionsausschusses im Spring 2026: 

| Mittwoch, 06. Mai 2026

Einreichungsfrist für Anträge ist der 13. April 2026

 



Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge keine Berücksichtigung finden können.

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