Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist für eine erfolgreiche Gleichstellung von unerlässlicher Bedeutung.
Die ZU bemüht sich in ihren offiziellen Verlautbarungen und Schriftstücken schon länger um eine genderneutrale Sprache, indem etwa von „Mitarbeitenden“ und „Studierenden“ gesprochen wird. Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nicht überall an. In den vergangenen Jahren haben sich für diese Fälle unterschiedliche Schreibweisen ausgebildet. Ein Beispiel hierfür ist das Binnen-I, das Frauen und Männer in einem Wort erwähnt.
Am 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass der Staat „Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“ einen „anderen, positiven Geschlechtseintrag“ ermöglichen muss. Seither besteht auch die Möglichkeit der Geschlechtsbezeichnung „divers“.
Um auch non-binäre Geschlechtsidentitäten einzuschließen, fand in der Praxis zunächst der Unterstrich oder das Gendersternchen immer häufiger Verwendung.
Seit 2018 setzt sich jedoch aus pragmatischen, symbolischen und typographischen Gründen zunehmend der Doppelpunkt durch. Er wird mittlerweile in einer Reihe von Verwaltungen, Hochschulen, großen Tageszeitungen und Regierungspapieren verwendet. Vor diesem Hintergrund ergeht die Regelung, diese Schreibweise zukünftig auch in allen offiziellen Schriftstücken der ZU zu verwenden.
Den Leitfaden zur Nutzung der gendergerechten Sprache an der Zeppelin Universität finden Sie hier: