Schritte zur Promotion

Nach der Eröffnung der „Zeppelin University Graduate School | ZUGS“ am 20. Januar 2012 sind Zulassungen unter den in der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Hier stellen wir Ihnen die Schritte zu einer Promotion im Rahmen der ZUGS vor.

Schritt 1 | Zulassungsvoraussetzungen

Als erster Schritt auf eine Promotion hin ist es sinnvoll zu prüfen, ob die bisherige akademische Ausbildung und deren Abschlüsse den formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entspricht bzw. entsprechen.

Im Regelfall muss der letzte akademische Abschluss promotionsberechtigend und die – insbesondere auch internationale bzw. sich im Ausland befindliche – Hochschule des letzten akademischen Abschlusses promotionsberechtigt sein.

Auch die Note des Abschlusses bzw. der Abschlüsse muss den Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entsprechen. Mehrere gleichwertige Abschlüsse wiegen nicht den Zulassungsvoraussetzungen nicht entsprechende Abschlussnoten auf.

Die endgültige Prüfung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch den Promotionsausschuss der Zeppelin Universität.

Schritt 2 | Identifikation einer Doktormutter / eines Doktorvaters

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der zweite, inhaltliche und damit entscheidende, Schritt auf eine Promotion hin erfolgen:

Ähnlich wie an vielen staatlichen Hochschulen in Deutschland gehört es auch an der Zeppelin Universität zu den Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion, dass eine ZU-Professorin oder ein ZU-Professor  oder eine ZU-Juniorprofessorin oder ein ZU-Juniorprofessor schriftlich zusagt, das Dissertationsvorhaben zu betreuen.

Am besten nehmen Promotionsinteressierte daher mit der oder dem potenziellen wissenschaftlichen Betreuenden ihrer Fachwahl Kontakt auf, erläutern ihr Vorhaben und besprechen auf einer solchen Grundlage gemeinsam, ob eine Betreuung sowohl inhaltlich als auch kapazitätsbezogen möglich wäre.

Für dieses Gespräch sollten Sie als Promotionsinteressentin oder -interessent fachlich bzw. interdisziplinär möglichst bereits einschlägig ausgerichtet und thematisch orientiert sein. Idealiter bringen Sie auch schon Vorstellungen für das Forschungsdesign Ihres Dissertationsvorhabens mit.

Schritt 3 | Antrag auf Zulassung zur Promotion

Im Falle einer Betreuungszusage für Ihr Dissertationsvorhaben kann nach § 5 Promotionsordnung ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss gestellt werden.

Dem Antrag sind die auf dessen Rückseite aufgelisteten Unterlagen vollständig hinzuzufügen. Dazu gehört auch die schriftliche Betreuungszusage, die Sie gemeinsam mit dem oder der Betreuenden Ihrer Wahl ausfüllen müssen.

Schritt 4 | Eignungsfeststellung

Für Promotionsbewerberinnen und -bewerber gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Promotionsordnung ist ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 8 der Promotionsordnung durchzuführen.

Schritt 5 | Zulassung zur Promotion

Die Teilnahme am teilstrukturierten Promotionsprogramm beginnt nach der Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss. Die Zeppelin Universität legt großen Wert auf eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Promovendinnen und Promovenden. Daher müssen Betreuende und Promovierende jeweils innerhalb von zwei Monaten nach der Zulassung eine Betreuungsvereinbarung miteinander schließen.
Die Betreuungsvereinbarung umfasst die individuelle Planung des Dissertationsvorhabens mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses des Promotionsverfahrens. Sie beinhaltet auch die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Zeppelin Universität.

Gebühren

Das Studium zur Promotion ist an der Zeppelin Universität gebührenpflichtig; davon ausgenommen sind akademische Mitarbeitende. Der Studienvertrag sieht jeweils für die Zulassung zur Promotion und die Zulassung zur Promotionsprüfung eine Gebühr in Höhe von € 1.000 und für jedes Semester der Immatrikulation eine Gebühr von € 1.500 vor.
Stipendiatinnen und Stipendiaten der vom BMBF geföderteten Begabtenförderungswerke erhalten einen Rabatt von 80% auf die Semestergebühren.
Eine erstbetreute Promotion an der ZU ist immer mit einer Immatrikulation verbunden.

Akademische Mitarbeit & Aktuelle Informationen

Falls Sie sich für eine akademische Mitarbeit an der ZU interessieren, finden Sie hier Informationen über aktuelle Ausschreibungen.


Die neuesten Informationen für eingeschriebene Promotionsstudenten finden Sie auf unserer internen ZU|niverse Seite. Dort erhalten Sie regelmäßig Updates zu den Themen Studienfinanzierung, Stipendien, Abgabefristen, Promotionsausschuss, PhD-Meeting und PhD-Seminare.

Sitzungstermine des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss der Zeppelin Universität tagt viermal pro Jahr, zweimal im Spring und zweimal im Fall Semester.


Sitzungstermin des Promotionsausschusses im Spring 2024:

| Mittwoch, 24. April 2024

Einreichungsfrist für Anträge ist der 03. April 2024


| Dienstag, 02. Juli 2024

Einreichungsfrist für Anträge ist der 04. Juni 2024



Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge keine Berücksichtigung finden können. Es gilt der Posteingangsstempel ZU.

Zeit, um zu entscheiden

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