Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Der Bund und private Förderer setzen sich gemeinsam dafür ein, dass leistungsstarke Studierende ihr Potenzial ausschöpfen.
Als Anerkennung meiner akademischen Leistungen und meines ehrenamtlichen Engagements von Seiten der ZU und meiner Sponsoren das Deutschlandstipendium zu erhalten, ist eine großartige Auszeichnung und gibt mir die Chance, mich weiterhin für interessante Projekte einzusetzen.
Johanna Reiß | Deutschlandstipendiatin BA SPE Start 2013
Der Leistungsbegriff, der diesem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst:
Die Stipendienvergabe wurde neu geregelt. Deutschlandstipendien werden nunmehr einmal pro Jahr zu Beginn eines neuen Kalenderjahres vergeben. Alle anderen Förderbedingungen, die Stipendienhöhe sowie die von der ZU, prozentual an den Studierendenzahlen gemessenen, zu vergebenden Stipendien ändern sich ausdrücklich nicht!
Neue Bewerbungsdeadline: 15. November 2019, 23:59 Uhr
Das Deutschlandstipendium wird jährlich ausgeschrieben.
Bis zur Bewerbungsfrist am 15. November 2019 können Sie sich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bewerben.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind während der Bewerbungsfristen in unten genannter Reihenfolge einzureichen:
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.
Die Bewerbung ist in einer Gesamt-PDF mit maximaler Größe von 9 MB zusammenzuführen und innerhalb der Bewerbungsfrist zu senden an deutschlandstipendium@zu.de.
Beachten Sie bitte, dass nicht frist- und formgerechte Bewerbungen keine Berücksichtigung finden!
Wichtig:
Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen der Stipendiengewährung genutzt werden.
Ihre Daten werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Ihnen ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Bewerbung ist in einer Gesamt-PDF mit maximaler Größe von 9 MB zusammenzuführen und innerhalb der Bewerbungsfrist per Mail einzusenden.
Beachten Sie bitte, dass nicht frist- und formgerechte Bewerbungen keine Berücksichtigung finden.
Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen der Stipendiengewährung genutzt werden. Ihre Daten werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Fragen senden Sie bitte an deutschlandstipendium@zu.de.
Derzeitige Stipendiengeber:
Wir danken ebenfalls unsereren ehemaligen Stipendiengebern: Daniel Renn Stiftung | Haufe-Lexware GmbH & Co. KG | Hans Dietmar Sauer | Fischer Controlling Corporate Finance | Hüni GmbH & Co. KG | IB Segelbacher GmbH | Klinik Buchinger Wilhelmi GmbH | Ott-Goebel-Jugend-Stiftung | Silke Pfaller | Ravensburger AG | tsf tübinger stahlfeinguss
Das Deutschlandstipendium spricht Studierende der Zeppelin Universität an.
Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandstipendium nicht vereinbar ist mit einer weiteren begabungs- und/oder leistungsabhängigen finanziellen Förderung, die 30 Euro/Monat übersteigt, wie zum Beispiel einem Stipendium der Zeppelin Universität oder einem Stipendium der Begabtenförderungswerke.
Weitere Informationen zu vielen Stipendien finden Sie hier: Übersicht Doppelförderung Stipendien bei Deutschlandstipendium
Sowohl Studierende, die ihr letztes Semester absolvieren werden, als auch Studierende, die bereits schon einmal vom Deutschlandstipendium profitiert haben, können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.
Stipendiaten, die sich zum Beispiel aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit beurlauben, erhalten während dieser Zeit keine Förderung. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Für Praktika gelten gesonderte Regeln: Stipendiaten, die ein in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum im In- oder Ausland absolvieren, erhalten das Deutschlandstipendium auch währenddessen. Während der Beurlaubung für ein sonstiges Praktikum, welches nicht in der Studienordnung vorgesehen ist, kann das Deutschlandstipendium nicht bezogen werden. Der Bewilligungszeitraum verlängert sich um die Dauer der Beurlaubung.
Tel: | +49 7541 6009 2041 |
Fax: | +49 7541 6009 3009 |
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