Das Deutschlandstipendium spricht Studierende der Zeppelin Universität an.
Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandstipendium nicht vereinbar ist mit einer weiteren begabungs- und/oder leistungsabhängigen finanziellen Förderung, die 30 Euro/Monat übersteigt, wie zum Beispiel einem Stipendium der Begabtenförderungswerke. Die Vereinbarkeit des Deutschlandstipendiums mit einem ZU Stipendium oder einer Ermäßigung ist grundsätzlich möglich, muss jedoch individuell geprüft werden. Eine Kombinierbarkeit mit einem 100% ZU-Stipendium und mit dem Cicero Master Stipendium ist jedoch ausgeschlossen.
Sowohl Studierende, die ihr letztes Semester absolvieren werden, als auch Studierende, die bereits schon einmal vom Deutschlandstipendium profitiert haben, können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.
Stipendiaten, die sich zum Beispiel aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit beurlauben, erhalten während dieser Zeit keine Förderung. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Für Praktika gelten gesonderte Regeln: Stipendiaten, die ein in der Studienordnung vorgesehenes Praktikum im In- oder Ausland absolvieren, erhalten das Deutschlandstipendium auch währenddessen. Während der Beurlaubung für ein sonstiges Praktikum, welches nicht in der Studienordnung vorgesehen ist, kann das Deutschlandstipendium nicht bezogen werden. Der Bewilligungszeitraum verlängert sich um die Dauer der Beurlaubung.
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie hier:
www.deutschlandstipendium.de