
Professor Jochum nimmt das Cannabis-Gesetz unter die Lupe. Welche gesellschaftlichen und rechtlichen Implikationen hat es und ist kiffen jetzt wirklich legal?
„Spacecakes sind Kekse, die man nimmt und dann spaced man eben ab“, erklärt Professor Georg Jochum in seiner typischen rationalen und trockenen Art, in welcher er zunächst einmal den Unterschied zwischen Marihuana, Haschisch und Cannabisöl klarmacht und was davon beispielsweise in den Joint kommt oder auch für die eben beschriebenen Spacecakes verwendet wird.

Zusammen mit der Friedrich-Neumann-Stiftung ist das Format „Jochum im Recht“ entstanden, in welchem der Professor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Steuer- und Europarecht und Recht der Regulierung, die juristische Seite verschiedener Themen beleuchtet. Vergangene Themen waren beispielsweise: „Meinungsfreiheit im Netz“ oder „Klimaschutz durch Regulierungen“. Die Themen werden von Studierenden vorgeschlagen, was Jochum auch während seines Vortrags mehrfach betont.
Das Thema: „Darf ich jetzt kiffen?“, wird von Jochum auf eine für Juristen nicht ungewöhnliche und sehr rationale Weise aufgegriffen, der Vortrag ähnelt einer Rechtsvorlesung mit allem, was dazu gehört, einschließlich der genauen Untersuchung verschiedener Gesetze und Paragrafen, jedoch nicht ohne ein Augenzwinkern. So beginnt er gleich mit den grundlegenden Informationen und erklärt: „Der Begriff Kiffen beschreibt das Konsumieren von Cannabis.“
Im Zentrum des Vortrags steht das Konsum-Cannabis-Gesetz, das seit dem 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus beleuchtet Jochum auch die allgemeinen Drogen- und Konsumgesetze, insbesondere die diesbezüglichen Bestimmungen auf EU-Ebene. Der Besitz, Handel, die Einfuhr, Durchfuhr, der Erwerb und Anbau von Cannabis waren seit Anfang des 20. Jahrhunderts untersagt. Der Konsum selbst war nie direkt verboten, allerdings ist es „schwierig zu konsumieren, ohne zu besitzen.“, wie Jochum auf den Punkt bringt.

Bei dem neuen Gesetz handelt es sich ebenfalls streng genommen nicht um eine Legalisierung, sondern eher um ein Verbot mit sehr vielen Ausnahmen. „Von einer umfassenden Legalisierung sind wir weit entfernt“, erklärt Jochum. Grund dafür sind die internationalen Rahmenbedingungen, eine umfassende Legalisierung würde an die Grenzen des Europa- und Völkerrechts stoßen und könnte somit nur auf EU-Ebene erreicht werden. Dennoch bedeutet das neue Gesetz, dass der Konsum, Besitz und Anbau von einer definierten Menge Cannabis nun erlaubt sind.
Beispielsweise darf man in der Öffentlichkeit nun 25 Gramm Cannabis mit sich führen, woraus man Jochums Schätzung nach circa fünf Joints drehen kann. Diese Joints dürften dann allerdings recht ordentlich sein, so spricht der Mitteldeutsche Rundfunk beispielsweise von einer Faustregel von circa 0,3 g pro Joint, was folglich um die 80 Joints aus 25 g Cannabis ergeben würde. Welche Rückschlüsse aus dieser Rechnung auf Jochums Cannabiskonsum geschlossen werden können, bleibt offen, sie verdeutlicht jedoch durchaus die Distanz zwischen Rechtsvorlesung und Realität.

Die Unterscheidung von Cannabis zu anderen Rauschmitteln läge unter anderem an seiner vergleichsweise harmlosen Wirkung. Denn die Dosis müsse auch nach mehrfachem Konsum nicht erhöht werden, um den gleichen Kick zu erhalten, wodurch das Risiko einer Abhängigkeit recht gering wäre. „Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Menschen, die THC so konsumieren wie andere Wasser und da kann es dann zu Konsequenzen kommen“, warnt Jochum und verweist auf mögliche Psychosen.
Er stellt jedoch klar, dass Cannabis im Vergleich zu den Gefahren von Alkohol als eher ungefährlich gilt: „Alkohol hat erhebliche Folgen und eigentlich kann man auch sagen erheblichere als Cannabis“. Verfassungsrechtlich ist eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis allerdings nicht geboten.

Im Endeffekt stelle sich die entscheidende Frage: Kann man zwischen Drogen differenzieren? Jochum bejaht dies und erklärt, dass Differenzierungen rechtlich möglich sind, etwa durch die Risiken für das Gesundheitssystem oder auch das Sittengesetz. Das Sittengesetz spiegelt die Mehrheitsmeinung der Gesellschaft wider, die entscheidet, welche Drogen als akzeptabel erachtet werden – Alkohol und Zigaretten ohne Zweifel, Cannabis und THC jedoch noch nicht. Somit gilt Alkohol in Deutschland als Lebens- und Genussmittel und wird rechtlich somit anders geregelt als Cannabis, wobei „da wohl ein bayerischer Richter im Spiel gewesen sein muss, der gesagt hat Bier ist ein Grundnahrungsmittel“.
Fazit ist: Ja, man darf Kiffen. Zwar nur eingeschränkt, aber immerhin mehr als früher. Außerdem sieht Jochum das neue Gesetz als mögliche Grundlage für eine neue Konsumkultur, die auch die noch bestehenden Einschränkungen obsolet machen könnte.



