27.03.2018

Herausforderung Portalverbund

Am 20. März 2018 referierte Prof. Dr. Jörn von Lucke auf dem Fachkongress "Digitaler Staat" zu den Herausforderungen, welche mit dem derzeitigen Implementationsvorhaben eines Portalverbundes einhergehen.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den elektronischen Zugang der Bürger und Unternehmen zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen und in den kommenden fünf Jahren zu vereinfachen. Im August 2017 trat das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft. Dies eröffnet eine Chance, denn das Gesetz verpflichtet den Staat, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und einen Portalverbund aus den Verwaltungsportalen von Bund und Ländern zu knüpfen. Konkret müssen mit der Umsetzung des OZG ein neues Bundesverwaltungsleistungsportal geschaffen, 13 plus 3 Verwaltungsportalverbünde der Länder und Kommunen erweitert, interoperable Servicekonten für Bürger und Unternehmen eingerichtet und ein gemeinsamer Portalverbund für diese Angebote geschaffen werden. In Deutschland sollen so mehr als 7.000 Verwaltungsleistungen in mehr als 11.000 Gebietskörperschaften erschlossen werden, die von mehr als 60.000 zuständigen Stellen und Behörden angeboten werden. Bürger und Unternehmen werden einen einfachen Zugang zu diesem breiten Leistungsportfolio erhalten, ohne selbst wissen zu müssen, wer wo für was zuständig ist. Der Zugang zu einem Portal erschließt Ihnen das Leistungsportfolio des gesamten Verbundes.

Gedanklich setzt dies auf verwaltungswissenschaftlichen Forschungsarbeiten und den Konzepten zum einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen auf, die in ganz Europa seit 2009 gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen sind. Mit dem OZG wird die Grundlage für eine neue digitale Vertriebsstruktur des gesamten öffentlichen Sektors in Deutschland gelegt. Zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen, insbesondere der wachsenden Pensionslast im öffentlichen Sektor, müssen mit vernetzten Lösungen die laufenden Kosten substantiell reduziert werden, um die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeiten des Staates und der Kommunen dauerhaft zu erhalten. Mit dem OZG wird dieser Prozess eingeläutet. Nur vordergründig geht es um elektronische Angebote. Ganz im Sinne des vertikalen Mehrkanalansatzes müssen mittelfristig alle Vertriebskanäle des öffentlichen Sektors in den Portalverbund integriert werden, einschließlich des mobilen Zugangs zu Verwaltungsleistungen. Das OZG ist ein erster, wichtiger Schritt in diese Richtung, dem weitere Schritte folgen. Die Europäische Kommission ist hier bereits ein zentraler Thementreiber.

Das OZG ist das Ergebnis eines umkämpften politischen Kompromisses. Nun gilt es alle Akteure zu überzeugen, ein Veränderungsmanagement aufzusetzen und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Im Koalitionsvertrag hat die Politik bereits einen Portalverbund mit Bürgerkonten versprochen, damit Bürger auch Einblicke erhalten, welche Daten beim Staat vorliegen, welche Behörden darauf Zugriff genommen haben und wie Bürger den Umgang mit ihren persönlichen Daten steuern können. Bund, Länder und Kommunen werden in die digitale Zukunft der öffentlichen Verwaltung noch mehr investieren müssen. Damit wird der Staat auf demographisch und finanziell schwierige Zeiten vorbereitet, um auch weiterhin öffentliche Aufgaben rechtskonform, wirtschaftlich und sparsam zu erbringen. Noch bestehen Investitionsspielräume in den Haushalten.

Die Präsentation zu der von Prof. Dr. Jörn von Lucke auf dem Fachkongress Digitaler Staat gehaltenen Keynote finden Sie hier.

Zeit, um zu entscheiden

Diese Webseite verwendet externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.

Eine Erklärung zur Funktionsweise unserer Datenschutzeinstellungen und eine Übersicht zu den verwendeten Analyse-/Marketingwerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.