Friedrichshafen. Der Zeppelin Universität (ZU) ist für ihr Qualitätssicherungssystem in Studium und Lehre vom Akkreditierungsrat die sogenannte System-Reakkreditierung ausgesprochen worden als erster Hochschule in Deutschland überhaupt im Akkreditierungssystem nach neuer Rechtslage. Vorausgegangen war eine mehrstufige intensive Überprüfung der Prozesse im Bereich Studium und Lehre an der ZU.
Die ZU kann damit ihr Studienangebot weiterhin in Eigenregie auf Basis der akkreditierten Prozesse fortentwickeln und erweitern und bleibt – nach Einreichung eines Zwischenberichtes in diesem Jahr – für die kommenden acht Jahre bis 2027 selbst für die Einhaltung von nationalen und internationalen Qualitätsstandards und hochschulrechtlichen Vorgaben in ihren Studiengängen verantwortlich. Erstmals hatte die ZU 2012 ein solches Verfahren durchlaufen und im Jahr 2013 eine Systemakkreditierung für sechs Jahre bis 2019 erhalten.
Die Systemakkreditierung ist ein vom Akkreditierungsrat initiiertes Verfahren zur Überprüfung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule in den Bereichen Studium und Lehre. Dabei geht es primär darum zu überprüfen und zu bewerten, ob die entsprechenden Strukturen und Prozesse geeignet sind, die Qualifikationsziele der Studiengänge zu erreichen, die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird.
Eine positive Systemakkreditierung attestiert unter anderem für die Studierenden ein hohes hochschul- und praxisadäquates Ausbildungsniveau, ein entwicklungsorientiertes und qualitätsgesichertes Studienangebot und ein Studienumfeld, das die Interaktion und den Austausch mit anderen Studierenden, den Lehrenden und der Universitätsadministration in ausbildungsbezogenen und institutionellen Fragen ermöglicht und aktiv unterstützt.
Hintergrund
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der „Stiftung Akkreditierung“ als gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Er entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssicherungssystemen und alternativen Verfahren. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt und bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der deutschen und von internationalen Hochschulen, der Hochschulrektorenkonferenz, der Bundesländer, der Berufspraxis und der Studierenden.