Das gemeinsam von der Zeppelin Universität (Leadership Excellence Institute, LEIZ) und der GGS (Institut für Compliance und Unternehmensrecht) betriebene Interdisciplinary Center of Compliance, Integrity and Law (CIL) veranstaltete am 20. Mai 2021 das Online-Symposium: Compliance- und Integritätsmanagement: Schwerpunkt „Hinweisgebersysteme“.
Die Veranstaltung hatte mit rund 30 Teilnehmenden eine sehr gute Resonanz. Nach Begrüßung und Einführung von Prof. Dr. Martin Schulz, LL.M. (Yale), GGS, erläuterte Prof. Dr. habil Josef Wieland, Zeppelin Universität, im Gespräch mit Prof. Schulz die Bedeutung der Thematik im Zusammenhang eines integrierten Werte- und Compliance-Management-Systems. Dabei betonte Prof. Dr. Wieland anhand diverser Beispiele, dass ein Hinweisgebersystem Teil einer gelebten und funktionierenden Unternehmenskommunikation sein müsse – umgekehrt sei die Unternehmenskommunikation maßgebende Determinante für das Funktionieren von Hinweisgebersystemen. Anschließend referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Sonnenberg (Kanzlei CMS) zu den aktuellen Anforderungen an die Gestaltung von Hinweisgebersystemen im Hinblick auf die bis Ende 2021 umzusetzende EU-Hinweisgeberrichtlinie. Abschließend berichtete Frau Rechtsanwältin Dr. Michaela Möhlenbeck (Deutsche Bahn AG) über ihre langjährigen Erfahrungen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von Hinweisgebersystemen im Unternehmen und gab eine Einschätzung zu den geplanten Neuregelungen. In der Diskussion zu den Referaten standen die Effektivität von Hinweisgebersystemen, die Einbettung in eine werteorientierte Unternehmenskommunikation sowie die Vermeidung eines Missbrauchs von Hinweisgebersystemen im Mittelpunkt.