13.04.2022

ZU-Professor Joachim Behnke in Kommission zur Wahlrechtsreform des Bundestages berufen

Professor Dr. Joachim Behnke, seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Politikwissenschaft an der ZU, ist von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit des Bundestages berufen worden.

Ist in die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit des Bundestages berufen worden:

Professor Dr. Joachim Behnke (Foto: ZU/Ilja Mess)


Der renommierte Experte für Wahlrecht und Wahlsysteme war zuvor auch schon Gutachter bei zwei Anhörungen des Innenausschusses des Bundestages gewesen und dort als Kritiker des neuen, 2020 dann verabschiedeten Wahlgesetzes aufgetreten, weil es seiner Ansicht nach keine hinreichenden Vorkehrungen gegen einen stark aufgeblähten Bundestag traf.

„Ich freue mich, in dieser Kommission mitzuarbeiten, und hoffe, dass es nach den vielen bisherigen, letztlich erfolglos gebliebenen Anläufen dieses Mal endlich gelingt, ein nachhaltiges Wahlgesetz zu erarbeiten, das fair ist und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie Wählerinnen und Wähler gerecht wird“, erklärt Behnke anlässlich seiner Berufung.


Die Kommission wurde Mitte März vom Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingesetzt und hat sich inzwischen konstituiert. Ihr Ziel ist es, sich „auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen zu befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern“, wie es in dem Antrag heißt. Außerdem wird sich die Kommission mit der Frage befassen, wie die Arbeit des Bundestages „attraktiver, transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung effektiver gestaltet werden kann“, wie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger besser einfließen können und wie die Wahrnehmung parlamentarischer Rechte gestärkt werden kann.


Dem Gremium gehören 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige an. Einen Zwischenbericht mit Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl soll es bis Ende August erstatten und seinen Abschlussbericht bis Mitte kommenden Jahres vorlegen.

Zeit, um zu entscheiden

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