Was im Top-Management öffentlicher Unternehmen verdient wird, bleibt häufig im Verborgenen. Gerade einmal 16,2 Prozent der Unternehmen auf kommunaler Ebene legen sie personenbezogen offen, auf Länderebene sind es 33,3 Prozent, auf Bundesebene 52,0 Prozent. Das geht aus einer soeben veröffentlichten Studie der ZU hervor.
„Die Offenlegung der Vergütung von Top-Managementmitgliedern öffentlicher Unternehmen ist vor dem Hintergrund der Transparenzanforderungen im öffentlichen Sektor, der gesellschaftspolitischen Debatte und der politisch gesetzten Ziele ein relevantes Thema“, erklärt Professor Dr. Ulf Papenfuß, Inhaber des Lehrstuhls für Public Management & Public Policy an der ZU. Die Studie möchte dazu beitragen, „dass Transparenz nicht als ,Nerv- und Neidthema‘ wahrgenommen wird, sondern in der Diskussion um Vertrauen in den Staat und politischer Kultur genutzt werden kann.“ In einer Demokratie sprächen im öffentlichen Sektor laut Papenfuß „sehr viele Argumente dafür, eine transparente Diskussion über die Vergütung der Top-Managementorgane öffentlicher Unternehmen zu ermöglichen.“
In der Studie haben Papenfuß und sein Forschungsteam die Daten von insgesamt 6.137 Unternehmen betrachtet, bei denen eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar einen Gesellschaftsanteil von mehr als 50 Prozent hält. Einbezogen wurden die Unternehmen aller 294 Landkreise, von 386 deutschen Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 30.000 sowie der Länder und des Bundes auf die Offenlegung der Bezüge ihrer leitenden Organe wie Geschäftsführung, Geschäftsleitung und Vorstand. Das Forschungsteam richtete dabei den Blick auf insgesamt 17 Branchen wie etwa Abfallwirtschaft, Bäder, Gesundheit und Soziales, Messen, öffentlicher Personennahverkehr, Wirtschaftsförderung oder Stadtwerke.
Das höchste Maß an Transparenz erreichten im Vergleich der Kommunen und Landkreise in Deutschland gleich vier Städte in Nordrhein-Westfalen: Bottrop, Essen, Mülheim an der Ruhr und Unna. Sie legten zu 100 Prozent die Vergütungen des Top-Managements personenbezogen offen – im Falle der Stadt Essen sind dies immerhin 20 Betriebe. Im absoluten Spitzenfeld lag aus baden-württembergischer Sicht die Landeshauptstadt Stuttgart in den Top 12 mit einer Veröffentlichungsquote von 73,9 Prozent, Freiburg im Breisgau landete mit 46,2 Prozent auf Platz 37. Die Schlussgruppe bildeten insgesamt 248 Kommunen, deren personenbezogene Offenlegungsquote bei 0 Prozent lag.
Im Vergleich der Bundesländer (ohne die Stadtstaaten) belegte Baden-Württemberg den Spitzenrang mit 62,4 Prozent vor Nordrhein-Westfalen mit 58,5 Prozent und Brandenburg mit 50 Prozent. Zwei der drei Stadtstaaten erzielten ebenfalls hohe Offenlegungsquoten bei Betrachtung der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen: Hamburg mit 65,5 Prozent und Bremen mit 57,8 Prozent. Der dritte Stadtstaat, Berlin, landete mit 42,3 Prozent ebenso im Mittelfeld wie die Länder Rheinland-Pfalz mit 44,6 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 41,9 Prozent, Niedersachsen mit 32,4 Prozent und Schleswig-Holstein mit 28,6 Prozent. Die Gruppe der Schlusslichter wird angeführt von Mecklenburg-Vorpommern mit 14,3 Prozent vor Bayern mit 4,3 Prozent und vier Bundesländern, die es auf eine Quote von 0 Prozent bringen: Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen.
„Die Studie zeigt, dass die faktischen Governance-Praktiken bei vielen öffentlichen Unternehmen und Gebietskörperschaften den Transparenzanforderungen, die häufig auch gesetzlich fixiert sind, noch immer nicht entsprechen“, resümiert Papenfuß. Er sieht deshalb „Reformentwicklungen geboten und erforderlich; dabei kann an den lobenswerten Ansätzen der Gebietskörperschaften mit hohen Transparenzwerten angesetzt werden.“ Damit spricht er nicht nur die Gesetzgeber an, sondern die handelnden Akteure in den Kommunen und deren Unternehmen selbst: „Transparenz ist für die öffentliche Hand und für Top-Managementmitglieder öffentlicher Unternehmen als ein positives Gestaltungsthema zu verstehen.“