13.04.2017

ZU-Präsidentin Insa Sjurts erneut in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich berufen

Professorin Dr. Insa Sjurts, Präsidentin der ZU und Inhaberin des Lehrstuhls für Strategisches Management und Medien, ist von den Ministerpräsidenten der Länder für eine weitere Amtszeit in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen worden, in der sie zugleich das Amt als stellvertretende Vorsitzende übernimmt.

Ist erneut in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen worden: ZU-Präsidentin Prof. Dr. Insa Sjurts. (Foto: Ilja Mess)


Für Insa Sjurts ist es bereits die vierte Amtszeit in der KEK, der sie inzwischen seit 2002 ununterbrochen angehört. Von 2004 bis 2007 war sie bereits stellvertretende Vorsitzende, von 2007 bis 2014 Vorsitzende des Gremiums. „Ich freue mich sehr, auch weiterhin mit den Kolleginnen und Kollegen der KEK an der Sicherung der Meinungsvielfalt im Medienbereich mitwirken zu dürfen. Vor dem Hintergrund der fundamentalen Veränderungen in den Medienmärkten, wie wir sie getrieben durch die Digitalisierung erleben, ist die Fachkompetenz des Gremiums von anhaltend hoher Bedeutung“, erklärt Sjurts zur neuerlichen Berufung bis zum 31. März 2022.


Der KEK gehören als Sachverständige neben Insa Sjurts außerdem als Vorsitzender Prof. Dr. Georgios Gounalakis (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. K. Peter Mailänder (Universität Hohenheim), Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz (Universität Mannheim), Prof. Dr. Wilhelm Althammer (Handelshochschule Leipzig), der Kartell- und Wettbewerbsrechtler Dr. Hans-Dieter Lübbert sowie als Ersatzmitglieder der Wirtschaftsprüfer Franz Wagner und Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain (Universität zu Köln) an. Daneben sind sechs Vertreter der Landesmedienanstalten sowie zwei weitere Ersatzmitglieder aus diesem Kreis Mitglieder der KEK.


Die KEK wurde 1997 ins Leben gerufen. Sie ist als staatsfernes, standortunabhängiges Organ laut Rundfunkstaatsvertrag „für die abschließende Beurteilung von Fragestellungen der Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen“ zuständig. Die Beurteilung der KEK ist gegenüber den anderen Organen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt bindend.

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