Mit der Vorlage eines Errichtungsgesetzes zum Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität, wie es jetzt offiziell heißt, und des
Entwurfes für den Bundeshaushalt
2025 gibt es seit Ende Juni eine erste Indikation, wie die zusätzlichen Gelder
aus dem neuen Sondervermögen in den nächsten Jahren verteilt werden dürften.
Hohe Erwartungen bestanden und bestehen hinsichtlich der Verfügbarkeit zusätzlicher Mittel für die Verkehrsinfrastruktur. Umgekehrt sind aber nach wie vor Befürchtungen berechtigt, dass die Mittel aus dem Sondervermögen „für alles Mögliche“ ausgegeben werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im politischen Raum kein klarer und einheitlicher Begriff existiert, was unter einer Investition zu verstehen ist. Häufig werden etwa Subventionen z.B. für klimapolitisch motivierte Maßnahmen als „Investition in den Klimaschutz“ bezeichnet. Außerdem wird die Abgrenzung des Infrastrukturbegriffs relativ weit und kreativ gehandhabt. Hinzu kommt das fast schon unappetitliche Gerangel der verschiedenen Lobbygruppen um die Mittel...