25.04.2018

Zeppelin Universität erhält Verlängerung des Promotionsrechts

Friedrichshafen. Der Zeppelin Universität (ZU) ist vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) eine Verlängerung des Promotionsrechts für fünf Jahre bis zum 30.06.2023 ausgesprochen worden. Zugleich wurde die staatliche Anerkennung durch das Land ebenfalls für fünf Jahre bis zum 30.06.2023 verlängert. Dies entspricht dem erwartbaren und für eine noch junge Universität üblichen Zeitrahmen.


„Die Zeppelin Universität ist eine wichtige Hochschule mit interdisziplinärem Profil und starkem Bezug zu gesellschaftsrelevanten Themen. Die ausgezeichneten Bewertungen des Studienangebots der Universität in den Rankings bestätigen ihr hohes Ansehen. Trotz der hinter ihr liegenden schwierigen Jahre der Konsolidierung hat sie ihre ungebrochene Attraktivität bei den Studierenden und ihr innovatives Lehrprofil unter Beweis gestellt“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.


„Wir freuen uns sehr über diese wertschätzende Entscheidung des MWK“, erklärt ZU-Präsidentin Prof. Dr. Insa Sjurts. Sie kündigte zudem an, dass die ZU die mit einer solchen Anerkennung üblicherweise verbundenen Anpassungen – auch in Abstimmung mit der ZU-Stiftung – einleiten werde, die der weiteren Schärfung des Profils der ZU sowie zur Stärkung von Forschung und Lehre dienen. Sjurts dankte sowohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, allen Mitarbeitenden, den Studierenden, der Zeppelin-Stiftung und deren Stiftungsunternehmen, dem Friedrichshafener Gemeinderat sowie den weiteren mehr als 500 Partnern und Förderern für die wissenschaftliche Arbeit sowie die finanzielle Unterstützung, die diesen neuerlichen Erfolg möglich gemacht haben.


Der ZU war 2011 erstmals das Promotionsrecht verliehen worden. Sie wurde damit neben der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Universität Hohenheim, Universität Karlsruhe, Universität Konstanz, Universität Mannheim, Universität Stuttgart, Eberhard Karls Universität Tübingen und Universität Ulm die zehnte Universität mit Titelrechten im Land Baden-Württemberg.

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