Neu eingerichteter Universitätsrat der Zeppelin Universität nimmt Arbeit auf

11.03.2026

Friedrichshafen. Die Zeppelin Universität (ZU) hat ab sofort ein neues Organ: den Universitätsrat. Der aktuell aus sechs Mitgliedern bestehende Rat hat sich am Montag, 09. März 2026, konstituiert und damit nun offiziell seine Arbeit aufgenommen.


Der Universitätsrat ist das zentrale Aufsichtsorgan, das die strategische Entwicklung und Profilbildung der Zeppelin Universität mitverantwortlich gestaltet. Er vereint externe Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, um die Leistungsfähigkeit der Hochschule nachhaltig zu stärken.


„Ich freue mich“, sagt Peter Gerstmann, Vorsitzender des ZU-Stiftungsrats und Mitglied des neuen Universitätsrates, „dass wir herausragende Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft für den Universitätsrat gewinnen konnten“. Im Einzelnen handelt es sich um:


  • Dr. Lea Corzilius, Personalvorständin, ZF Friedrichshafen AG
  • Peter Gerstmann, Vorsitzender des ZU-Stiftungsrats
  • Andreas Hein, Erster Bürgermeister, Stadt Friedrichshafen
  • Prof. Dr. Dirk Leuffen, Universität Konstanz
  • Prof. Dr. Klaus Ritzberger, Royal Holloway University of London
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Winterberg, European Institute of Management


Zum Vorsitzenden des Universitätsrates wurde Peter Gerstmann gewählt, Stellvertreter ist Andreas Hein.


„Wir freuen uns alle sehr auf die Zusammenarbeit“, betonte Ratsvorsitzender Peter Gerstmann, „die Zeppelin Universität ist eine Hochschule mit exzellentem Ruf. Nach einem konsequenten Umstrukturierungsprozess sind nun die Weichen für eine strategische Zukunft gestellt. Der Universitätsrat will mit seiner unternehmerischen und akademischen Erfahrung und Expertise seinen Teil dazu beitragen, dass die ZU in Friedrichshafen auch in Zukunft die herausragende Ausbildung anbieten wird, für die sie weithin bekannt ist.“


Der neue Universitätsrat ist Teil eines größeren Restrukturierungsprozesses, der im Herbst 2025 begonnen hat. Der Senat hatte am 1. Oktober 2025 eine Neufassung der Grundordnung einstimmig beschlossen. Die neue Grundordnung verleiht der Hochschulleitung einen größeren unternehmerischen Handlungsspielraum. Das macht die Universität agiler und anpassungsfähiger auf sich wandelnde Nachfragen. Mit dem Universitätsrat wurde ein strategisch lenkendes Aufsichtsgremium eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule kontinuierlich zu optimieren.


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