18.01.2022

ZU-Professorin Anja Achtziger in die Verbraucherkommission Baden-Württemberg berufen

Professorin Dr. Anja Achtziger, Vizepräsidentin Forschung und neue Leiterin des Forschungszentrums Verbraucher, Markt und Politik (CCMP) an der ZU, ist in die Verbraucherkommission Baden-Württemberg berufen worden. Ernannt wurde sie für das 15-köpfige Gremium vom Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.


„Ich freue mich sehr, in die Verbraucherkommission Baden-Württemberg aufgenommen worden zu sein, und will tatkräftig zum Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher im Land beitragen“, erklärt Anja Achtziger angesichts der Berufung. „Es ist mir eine Ehre, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Verbraucherverhalten in die Kommission einbringen zu können und dafür zu sorgen, dass man diesbezüglich stets auf dem neuesten Stand sein wird.“


Die bisherige Leitung des CCMP an der ZU, Professorin Dr. Lucia A. Reisch, ist einem Ruf der Universität Cambridge gefolgt, wo sie das El-Erian Institute of Behavioural Economics and Policy am Department of Politics and International Studies leitet.


„Ich danke Frau Professorin Reisch für ihre unermüdliche ehrenamtliche Tätigkeit für die baden-württembergische Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik. Gleichzeitig wünsche ich der neuen Leiterin des Forschungszentrums Frau Professorin Achtziger einen guten Start und viel Erfolg“, sagte Minister Hauk anlässlich der Amtsübergabe.


Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg wurde im Dezember 2005 als unabhängiges Expertengremium ins Leben gerufen. Sie soll die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Verbraucherpolitik beraten und Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik entwickeln. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg bearbeitet in regelmäßigen Sitzungen sowie in Arbeitsgruppen sehr unterschiedliche Themen. Auf der Agenda stehen derzeit beispielsweise Datenschutz als Verbraucherschutz, Verbraucherschutz in der digitalen Welt und Themen der Altersvorsorge. Die Arbeitsergebnisse kommen der Landesregierung als Handlungsempfehlungen für die weitere politische Umsetzung zu.

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