Seit Beginn der COVID-19-Pandemie Anfang des Jahres sind in Deutschland bisher beispiellose Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens beschlossen worden. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe werden durch die Exekutive im Verordnungswege vorgenommen, gestützt auf das Infektionsschutzgesetz. Auch wenn die Maßnahmen aus medizinischer Sicht zur Eingrenzung der Pandemie erforderlich sind, bleibt es ein Auftrag des Grundgesetzes, die rechtsstaatlichen Grenzen zu wahren. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Sind die Maßnahmen rechtsstaatlich vertretbar, ist die Rechtsgrundlage ausreichend, ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt, insbesondere gibt es mildere Mittel? Ist eine Pandemie überhaupt rechtsstaatlich einwandfrei zu bekämpfen? Gibt es rechtsstaatlich und medizinisch vertretbare Alternativen?
Prof Dr Georg Jochum studierte von 1988 bis 1993 Jura an der Universität zu Köln und der Université d’Auvergne in Clermont-Ferrand. 2003 habilitierte er sich in öffentlichem Recht, Europarecht und Steuer- und Wirtschaftsrecht. Von 2003 bis 2008 war er Fellow des Zukunftskollegs der Universität Konstanz. Während dieser Zeit wurde er 2007 zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Konstanz ernannt. Im Jahr 2009 übernahm er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Steuer- und Europarecht und Recht der Regulierung an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen.
Aufgrund der aktuellen Lage wird der Vortrag online auf Zoom stattfinden. Über diesen Link können Sie sich anmelden und bekommen den Link für die Zoom-Veranstaltung via E-Mail zugesendet.
Die Veranstaltung wird aus einem Impulsvortrag von Prof Jochum mit anschließender Fragerunde bestehen. Weitere Details unter finden Sie hier
Sollten Sie vorweg Fragen an Prof Jochum zum Thema Rechtsstaatlichkeit während der COVID-19-Pandemie haben, dann senden Sie uns diese gerne über Facebook oder an folgende E-Mail-Adresse mit dem Betreff | Frage zum Vortrag 25.11.2020: nklsbtzlhg-frdrchshfn