24.11.2022

Transparenz vielfach verweigert: Frauen in Führungspositionen bei öffentlichen Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert

Friedrichshafen. Zur Förderung des Frauenanteils in Führungspositionen verpflichtet der deutsche Gesetzgeber Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zielgrößen festzulegen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene und darüber transparent zu berichten. Die Unternehmen können die Zielgrößen mit hoher Flexibilität selbst wählen, sind aber aufgefordert, sich mit dem Thema verbindlich auseinanderzusetzen und die aktuelle Unternehmenskultur zu reflektieren.


„Flexible Zielgrößen sind ein sehr potenzialreiches, innovatives Instrument für die Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität und soziale Nachhaltigkeit. Es geht hier explizit nicht um fixe Quoten, sondern flexibel wählbare Ziele mit Blick auf die bestehende Unternehmenssituation“, erläutert Professor Dr. Ulf Papenfuß vom Lehrstuhl für Public Management & Public Policy an der Zeppelin Universität (ZU).


Eine von Ulf Papenfuß und seinem Lehrstuhlteam veröffentlichte Studie hat die Berichterstattung und Höhe von Zielgrößen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene bei 191 öffentlichen Unternehmen analysiert. Die untersuchten Unternehmen beschäftigen über 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, befinden sich in den je fünf größten Städten pro Bundesland (69 Städte insgesamt) und sind zuständig in allen föderalen Ebenen der Länder als auch auf Bundesebene. Die Studie zeigt außerdem Gestaltungsperspektiven auf.


Im Widerspruch zu den besonderen Anforderungen zeigen die Studienergebnisse, dass 36,6 Prozent der Unternehmen (70) sich nicht an die gesetzlichen Berichtspflichten halten und keine Transparenz gewährleisten. Die Unternehmen und politisch Verantwortlichen sind nach der Studie aufgefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Dies ist für Vertrauen in den Staat und öffentliche Institutionen ein zentraler Faktor.


Bei der Höhe der Zielgrößen für die zweite und dritte Führungsebene liegt die durchschnittliche Zielgröße bei 25,5 Prozent. Bei 14,8 Prozent der Unternehmen liegt die Zielgröße unter 10 Prozent, bei 7,3 Prozent der Unternehmen bei 0 Prozent. Rund ein Drittel der Unternehmen setzt eine Zielgröße unter dem aktuellen Status quo.


Zudem bestehen substanzielle Unterschiede nicht nur zwischen Branchen, sondern in bemerkenswerter Weise auch innerhalb von Branchen. In der Gesamtschau sind die Unternehmen von den in Gesetzesbegründungen und von der Politik formulierten Zielen weit entfernt. Die Befunde liefern sehr wichtige Einblicke und Gestaltungsansätze für die Besetzung von Führungspositionen auf zweiter und dritter Ebene als auch für Geschäftsführungsorgane und Vorstände.


„Aufgrund der festgestellten Verbesserungsbedarfe sind viele Maßnahmen und ‚Kulturarbeit‘ erforderlich. Eine sehr hilfreiche Maßnahme ist in jeder Gebietskörperschaft zeitnah einen ‚Public Corporate Governance Kodex‘ mit entsprechenden Regelungen zu Zielgrößen einzuführen, um wichtige ergänzende Hinweise zu geben, die Anforderungen für öffentliche Unternehmen in öffentlicher Rechtsform und verschiedener Größe zu übertragen und die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zu fördern“, resümiert Papenfuß.


In der Debatte um verantwortungsvolle Unternehmensführung und einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wird öffentlichen Unternehmen eine besondere Vorbildfunktion zugewiesen. Öffentliche Unternehmen übernehmen wichtige Aufgaben für die nachhaltige Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur. Aktuell wird im Kontext der Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges verstärkt über Verstaatlichungen diskutiert.

Die Studie wurde von der AKDB – Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern und der Förderbank Baden-Württemberg (L-Bank) gefördert und bei der Diskussion des Themas in der Praxis begleitet.


Die vollständige Studie zum Download finden Sie unter puma.zu.de

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