08.11.2023

Frauen in Führungspositionen: Mehr als jedes dritte öffentliche Unternehmen verweigert weiter gesetzliche Transparenzpflichten

Friedrichshafen. Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu fördern, verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, Zielgrößen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene festzulegen und darüber zu berichten. Im Widerspruch dazu steht, dass sich mehr als jedes dritte Unternehmen, genau 39,5 Prozent, nicht an die gesetzlichen Berichtspflichten hält und damit keine Transparenz gewährleistet. Das zeigt eine aktuelle Studie der Zeppelin Universität (ZU).


„Flexible Zielgrößen sind ein potenzialreiches und innovatives Instrument für die Personalentwicklung, Arbeitgeberattraktivität und soziale Nachhaltigkeit. Die Verleihung des Wirtschaftsnobelpreises an Claudia Goldin und die damit einhergehende Diskussion verspricht der Thematik auch in der Praxis weiter Schub zu verleihen“, erläutert Professor Dr. Ulf Papenfuß vom Lehrstuhl für Public Management & Public Policy an der ZU.


Eine von Papenfuß und seinem Forscherteam veröffentlichte Studie hat nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Höhe der Zielgrößen für den Frauenanteil auf zweiter und dritter Führungsebene bei 190 öffentlichen Unternehmen in den je fünf größten Städten pro Bundesland analysiert. Bei der Höhe der Zielgrößen bleibt die durchschnittliche Zielgröße mit 26,9 Prozent konstant. Bei 12,4 Prozent der Unternehmen liegt die Zielgröße unter 10 Prozent, bei 7,1 Prozent bei 0 Prozent. Rund ein Drittel der Unternehmen setzt eine Zielgröße unter dem aktuellen Status quo. Dabei bestehen substanzielle Unterschiede nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb derselben Branche.


Die Unternehmen sind von den von der Politik formulierten Zielen demnach weit entfernt. Die Autoren fordern daher die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um Vertrauen in den Staat und öffentliche Institutionen zu gewährleisten. „Es braucht viele verschiedene Maßnahmen. Ein wichtiger Schritt besteht darin, in jeder Stadt einen Public Corporate Governance Kodex einzuführen, der mit Gesetzeshinweisen zusätzliche Aufmerksamkeit auf das Thema lenkt und die Anforderungen auch auf Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform und mit weniger Beschäftigten überträgt“, resümiert Papenfuß.


Die Studie wurde von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), der Förderbank Baden-Württemberg (L-Bank) und dem Zentrum für Management und Personalberatung (zfm) gefördert sowie bei der Praxisdiskussion des Themas begleitet.


Die vollständige Studie zum Nachlesen unter puma.zu.de

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