Stipendien in Kooperation mit den Begabtenförderungswerken

Für Stipendiaten der dreizehn Begabtenförderungswerke reduzieren wir die Studiengebühren für das Masterstudium automatisch um 25%. Das Stipendium muss während des Erststudiums gewährt worden sein.

Dadurch zahlen Stipendiaten der Begabtenförderungswerke an der ZU nur die Hälfte der Studiengebühren – unser Beitrag zur Förderung besonders begabter Studierender!

Bitte vergessen Sie nicht, im Online-Formular Ihrer Studienplatzbewerbung anzugeben, dass Sie Stipendiat im Erststudium waren und laden Sie in den Uploadfeldern einen entsprechenden aktuellen Nachweis hoch.

Zeit, um zu entscheiden

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