Inhalte
Die Lehrveranstaltung erweitert das Pflichtprogramm im öffentlichen Recht zum einen um einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts zum anderen um das Völkerrecht. Die Vertiefung geschieht also sowohl aus der Perspektive des Nationalen Verwaltungsrechts als auch des internationalen Rechts. Das Polizei und Ordnungsrecht ist dabei ein zentraler Teil des besonderen Verwaltungsrechts und behandelt vor allem die Eingriffsverwaltung. Das Völkerrecht ist die Ergänzung zum EU-Recht und zeigt die Probleme des Rechts im interrationalen Raum auf.
Qualifikationsziele
Die Studierenden
| kennen das Polizeirecht als Gefahrenabwehrrecht
| kennen Grundzüge des speziellen Ordnungsrechts wie des Bau- und Umweltrechts
| erhalten einen Überblick über die Begriffe und Quellen des Völkerrechts
| kennen die Bedeutung des internationalen Rechts für die nationale Rechtsordnung
| kennen die wichtigsten internationalen Abkommen und internationalen Organisationen und ihre rechtliche Funktion und Bedeutung
Lehrveranstaltungen im Modul (Vorlesungsverzeichnis)
| Polizei- & Ordnungsrecht
| Grundlagen des Völkerrechts