Inhalte
Das Modul führt die Studierenden in die Grundlagen der Rechtswissenschaft ein, wobei zunächst die Herkunft und Entwicklung von Rechtsquellen vermittelt werden. Im Weiteren erhalten die Studenten Grundkenntnisse in den Bereichen des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts.
Die Studierenden
| können die Funktionen, die Arten und die Wirkung rechtlicher Normen und Zusammenhänge in ihren Grundzügen einordnen;
| werden in die Grundzüge des juristischen Denkens eingeführt und Wissen um dessen praktische Anwendung;
| werden befähigt, Geschäfte des täglichen Lebens juristisch einzuordnen.
Qualifikationsziele
Die Studierenden
| kennen die wesentlichen Strukturprinzipien des Grundgesetzes;
| kennen die wesentlichen Funktionen der Staatsorgane des Bundes und können diese in das System der Gewaltenteilung einordnen;
| kennen den Verfahrensablauf eines Gesetzgebungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland;
| kennen die Bedeutung und Stellung der Grundrechte im Staatswesen des Bundesrepublik Deutschland;
| sind in der Lage, eine einfache Grundrechtsprüfung anhand des gängigen Prüfungsschemas durchzuführen;
| erhalten einen Überblick über das grundlegende Zusammenspiel der Normen des Bürgerlichen Rechts;
| werden befähigt, Geschäfte des täglichen Lebens juristisch einzuordnen;
| werden in die Lage versetzt, ggf. weitere rechtliche Hilfestellung eines Spezialisten unter Aufbereitung der festgestellten Problematik anzufordern.
Lehrveranstaltungen im Modul (Vorlesungsverzeichnis)
| Öffentliches Recht
| Bürgerliches Recht