Der größte Teil der Medien der Bibliothek kann ausgeliehen werden. Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Präsenzmedien, wie beispielsweise Medien aus den Semesterapparaten, die an der ZU erstellten Abschlussarbeiten, sowie Zeitschriften und Zeitungen. Diese Medien sind jeweils mit einem roten Punkt auf dem Signaturschild gekennzeichnet. Zeitschriftenhefte und Zeitungen erhalten keinen roten Punkt, sind aber generell von der Ausleihe ausgeschlossen.
Medien, die Sie aus unserer Bibliothek entleihen möchten, müssen auf Ihr Bibliothekskonto verbucht werden. Um die Verbuchung durchzuführen kommen Sie mit Ihrem Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis entweder an unsere Servicetheke oder Sie führen die Verbuchung selbständig an unserem Selbstverbuchungsautomaten durch.
Eine Nutzung des Selbstverbuchungsautomaten ist für externe Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich. Bitte wenden Sie sich stets an unsere Servicetheke (siehe „Öffnungszeiten“).
Die Leihfrist beläuft sich auf drei Wochen und ist sieben Mal um jeweils 21 Tage verlängerbar, sofern dies nicht durch Vormerkungen unterbrochen wird. Verlängerungen können Sie jederzeit online über den Zugriff auf Ihr Bibliothekskonto, per E-Mail an bblthkzd oder telefonisch unter +49 7541 6009 1180 vornehmen. Ist ein Buch von einer anderen Person vorgemerkt, muss es fristgerecht zurückgegeben werden.