Die Leihverkehrsordnung (LVO) regelt den Fernleihverkehr zwischen den Bibliotheken Deutschlands und wurde von der Kultusministerkonferenz beschlossen.
In ihr sind alle Rahmenbedingungen, Modalitäten und Vorgehensweisen für sämtliche am Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken, unter denen sich auch die Bibliothek der ZU befindet, verbindlich festgelegt. Dort ist beispielsweise vorgegeben, in welchen Fällen eine Fernleihbestellung aufgegeben werden kann, welche Medien von der Fernleihe ausgeschlossen sind oder in welcher Reihenfolge eine Fernleihbestellung die besitzenden Bibliotheken zu durchlaufen hat.
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