Die Leihfrist beträgt für alle ausleihbaren Medien drei Wochen (21 Tage).
Eine Leihfrist kann bis zu sieben Mal um jeweils 21 Tage verlängert werden (siehe Punkt „Verlängerung“).
Wurde ein Medium von einer anderen Nutzerin oder einem anderen Nutzer vorgemerkt, kann es nicht verlängert werden und ist zur angegebenen Leihfrist zurückzugeben. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZU ist eine automatische siebenmalige Verlängerung eingerichtet.
Leihfristen mit abweichenden Zeiträumen sind auf den Ausleihquittungen entsprechend angegeben und können ggf. nicht verlängert werden (beispielsweise Fernleihen, Sonderleihen und Kurzausleihen).