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Informationen und häufig gestellte Fragen

Nach der Eröffnung der „Zeppelin University Graduate School | ZUGS“ am 20. Januar 2012 sind Zulassungen unter den in der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Hier stellen wir Ihnen die Schritte zu einer Promotion im Rahmen der ZUGS vor:

| Schritt I | Zulassungsvoraussetzungen
| Schritt II | Identifikation einer Doktormutter / eines Doktorvaters
| Schritt III | Antrag auf Zulassung zur Promotion
| Schritt IV | Eignungsfeststellung
| Schritt V | Zulassung zur Promotion
| Gebühren
| Akademische Mitarbeit



Schritt I | Zulassungsvoraussetzungen

Als erster Schritt auf eine Promotion hin ist es sinnvoll zu prüfen, ob die bisherige akademische Ausbildung und deren Abschlüsse den formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entspricht bzw. entsprechen.

Hierbei ist zu beachten, dass ein Abschluss an einer nicht-staatlichen Hochschule die Voraussetzungen zur Zulassung nicht erfüllt; im Regelfall muss der letzte akademische Abschluss promotionsberechtigend und die – insbesondere auch internationale bzw. sich im Ausland befindliche – Hochschule des letzten akademischen Abschlusses promotionsberechtigt sein.

Auch die Note des Abschlusses bzw. der Abschlüsse muss den Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 der Promotionsordnung entsprechen. Mehrere gleichwertige Abschlüsse wiegen nicht den Zulassungsvoraussetzungen entsprechende Abschlussnoten nicht auf.

Die endgültige Prüfung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch den Promotionsausschuss der Zeppelin Universität.

Schritt II | Identifikation einer Doktormutter / eines Doktorvaters

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der zweite, inhaltliche und damit entscheidende, Schritt auf eine Promotion hin erfolgen:

Ähnlich wie an vielen staatlichen Hochschulen in Deutschland gehört es auch an der Zeppelin Universität zu den Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion, dass ein/e ZU|Professor/in oder -Juniorprofessor/in schriftlich zusagt, das Dissertationsvorhaben zu betreuen.

Am besten nehmen Promotionsinteressierte daher mit dem potenziellen wissenschaftlichen Betreuenden ihrer Fachwahl Kontakt auf, erläutern ihr Vorhaben und besprechen auf einer solchen Grundlage gemeinsam, ob eine Betreuung sowohl inhaltlich als auch kapazitätsbezogen möglich wäre.

Für dieses Gespräch sollten Sie als Promotionsinteressent fachlich bzw. interdisziplinär möglichst bereits einschlägig ausgerichtet und thematisch orientiert sein. Idealiter bringen Sie auch schon Vorstellungen für das Forschungsdesign Ihres Dissertationsvorhabens mit.

Schritt III | Antrag auf Zulassung zur Promotion

Im Falle einer Betreuungszusage für Ihr Dissertationsvorhaben kann nach § 6 Promotionsordnung ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss gestellt werden.

Dem Antrag sind die auf dessen Rückseite aufgelisteten Unterlagen vollständig hinzuzufügen. Dazu gehört auch die schriftliche Betreuungszusage, die Sie gemeinsam mit dem oder der Betreuenden Ihrer Wahl ausfüllen müssen.

Schritt IV | Eignungsfeststellung

Für Promotionsbewerber gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Promotionsordnung ist ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 8 der Promotionsordnung durchzuführen.

Schritt V | Zulassung zur Promotion

Die Teilnahme am teilstrukturierten Promotionsprogramm beginnt nach der Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss. Die Zeppelin Universität legt großen Wert auf eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Promovenden. Daher müssen Betreuende und Promovenden jeweils innerhalb von zwei Monaten nach der Zulassung eine Betreuungsvereinbarung miteinander schließen. Die Betreuungsvereinbarung umfasst die individuelle Planung des Dissertationsvorhabens mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses des Promotionsverfahrens. Sie beinhaltet auch die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Zeppelin Universität.

Gebühren

Das Studium zur Promotion ist an der Zeppelin Universität gebührenpflichtig; davon ausgenommen sind akademische Mitarbeitende und Stipendiaten der ZU. Der Studienvertrag sieht jeweils für die Zulassung zur Promotion und die Zulassung zur Promotionsprüfung eine Gebühr in Höhe von € 1.000 und für jedes Semester der Immatrikulation jeweils eine Gebühr von € 500 vor.

Eine erstbetreute Promotion an der ZU ist immer mit einer Immatrikulation verbunden.

Akademische Mitarbeit

Falls Sie sich für eine akademische Mitarbeit an der ZU interessieren, finden Sie hier Informationen über die ZU als Arbeitgeber und über aktuelle Ausschreibungen von Doktorandenstellen.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sie hier stellen.




Promotionsordnung (PDF)

Antrag auf Zulassung zur Promotion (PDF)

Betreuungszusage (PDF)

Betreuungsvereinbarung (PDF)

Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis (PDF)



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geändert: 21.11.2012