Wissenschaftsrat empfiehlt eigenständiges Promotionsrecht für die Zeppelin Universität
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27.05.2011
Friedrichshafen. Der Wissenschaftsrat hat der Zeppelin Universität (ZU) in Friedrichshafen die Empfehlung zur Vergabe des eigenständigen Promotionsrechts ausgesprochen und damit die Voraussetzung für die Vergabe der Titelrechte durch das Land Baden-Württemberg geschaffen. Die ZU ist damit die erste Privat-Universität in Deutschland, der vom Wissenschaftsrat die institutionellen Titelrechte zugesprochen werden.
„Mit ihrer klaren Forschungsorientierung leistet die ZU einen begrüßenswerten Beitrag zur weiteren Differenzierung des privaten Hochschulsektors in Deutschland“, sagt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt. Die bisherige sehr gute Entwicklung der ZU und die hohe Einsatzbereitschaft aller Beteiligten ließen eine stetige weitere Verbesserung der bereits jetzt überzeugenden Forschungsleistungen erwarten.
Der Wissenschaftsrat würdigte zudem, dass die ZU durch die Integration von forschungsorientierten Formaten in die grundständigen Studiengänge und die Durchführung von kooperativen Promotionsverfahren wichtige Grundsteine für ein eigenes Promotionsrecht gelegt habe. Rund 70 in Kooperation mit anderen Universitäten abgeschlossene und derzeit mehr als 90 laufende Promotionsverfahren belegen die Forschungsintensität der im Jahr 2003 gegründeten Zeppelin University.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart hat in einer ersten Reaktion den Beschluss des Wissenschaftsrates begrüßt: „Die Empfehlung des Wissenschaftsrates ist ein entscheidender Schritt für die erstmalige Verleihung des Promotionsrechts an eine Privathochschule durch das Wissenschaftsministerium. Ich sehe darin eine Bestätigung der dynamischen und überzeugenden Entwicklung der Zeppelin University“, so die Ministerin Frau Theresia Bauer.
Nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg ist eine Empfehlung des Wissenschaftsrates zwingende Voraussetzung für die Vergabe der eigenständigen Titelrechte durch das Land. Es werden unmittelbar die erforderlichen Schritte zur Verleihung der Titelrechte an die ZU eingeleitet.
„Die Zeppelin Universität wurde immer als eine ungewöhnliche und insbesondere im Bereich der Lehre innovative Universität wahrgenommen – wie die Spitzenplätze der Rankings belegten. Uns freut es, dass wir in so kurzer Zeit im Bereich der Forschung nun als ganz normale Forschungsuniversität gewürdigt wurden“, so ZU-Präsident Prof. Dr. Stephan A. Jansen. „Der Dank des Präsidiums gilt insbesondere den über 100 engagierten wie mutigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die dies in den letzten acht Jahren durch ihre beeindruckenden Forschungsleistungen ermöglicht haben.“
Mit der Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Vergabe des Promotionsrechts verbunden ist auch die Vergabe des Habilitationsrechts. Diese Entscheidung ermöglicht den weiteren personellen Ausbau in allen Departments in den nächsten Jahren. Derzeit sind zehn Lehrstühle und Professuren in der Berufung.
ZUM HINTERGRUND
Der Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Er hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs zu erarbeiten sowie zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland im nationalen und europäischen Wissenschaftssystem beizutragen. Mit seinem Akkreditierungsverfahren prüft der Wissenschaftsrat, ob Hochschuleinrichtungen Lehre und Forschung nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben leisten. Dies dient der Qualitätssicherung und soll Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsangeboten schaffen.
Das Akkreditierungsverfahren
Nach der erfolgreichen institutionellen Akkreditierung der ZU im Februar 2009 hat das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Juni 2010 die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat für die Vergabe des eigenständigen Promotionsrechtes beantragt. Im Juli 2010 erklärte der Wissenschaftsrat die Annahme des Verfahrens, im Oktober 2010 besuchte eine 12 köpfige Gutachterkommission des Wissenschaftsrates die ZU. Die Entscheidung über die Empfehlung für die Titelrechte für zunächst fünf Jahre wurde am 27. Mai 2011 veröffentlicht.